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   BVerwG, 13.05.1968 - VII B 38.68   

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BVerwG, 13.05.1968 - VII B 38.68 (https://dejure.org/1968,8286)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1968 - VII B 38.68 (https://dejure.org/1968,8286)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1968 - VII B 38.68 (https://dejure.org/1968,8286)
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  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 198/59

    Anforderungen an das Vorliegen der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1968 - VII B 38.68
    Bereits der Wortlaut der Bestimmung, wonach wegen bestimmter Handlungen, die im Interesse der Drei Mächte oder ihrer Verbündeten gelegen haben, niemand "unter Anklage gestellt oder durch Maßnahmen deutscher Gerichte oder Behörden in seinen Bürgerrechten oder in seiner wirtschaftlichen Stellung ... beeinträchtigt werden ... darf", läßt mit aller Deutlichkeit erkennen, daß die Vorschrift keine Ansprüche auf staatliche Leistungen begründen will, sondern lediglich der Abwehr von Diskriminierungen des darin genannten Personenkreises dient (vgl. auch Urteil des BGH vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 198/59 - = LM Überleitungsvertrag Nr. 15).
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